Inhaltsbereich
Themen
Rechtenschaftsbericht der AfA Harburg 2020-22
Liebe Genossinnen und Genossen,
wie alle Gliederungen unserer Partei hatte sich auch die AfA in den vergangenen zwei Jahren besonderen Herausforderungen zu stellen. Herausforderungen, die sich vor allem aus der anhaltenden pandemischen Lage ergaben, die nicht immer einfach zu händeln waren, die die Afa schluss-endlich aber alle erfolgreich meisterte.
Nach unseren letzten Organisationswahlen am 30. September 2020 im Jägerhof fand sich der frisch gewählte AfA-Kreisvorstand an jedem dritten Mittwoch im Monat zusammen. Natürlich gestattete es uns die Corona-Lage meist nicht, uns in Präsenz im Herbert-Wehner-Haus zu treffen. Auch wir wichen daher auf Videokonferenzen über Zoom zurück, die uns in der „Bezahl-Version“ dankenswerter Weise von der Kreis-SPD zur Verfügung gestellt wurde. Uns war an dieser Stelle größtmögliche Kontinuität und Verlässlichkeit wichtig nach dem Motto: „Nur weil die Welt um 22.00 Uhr untergehen wird, ist das noch lange kein Grund, die AfA-Sitzung um 19.30 Uhr abzusagen.“ Komme, was wolle: die AfA ist da, sie ist verlässlich, sie ist pünktlich. Meist waren zwischen 9 und 15 Genossinnen und Genossen bei unseren Sitzungen anwesend. Das ist für eine Arbeitsge-meinschaft gar kein schlechter Schnitt. In der Tat können wir in dieser Hinsicht locker mit so manchem Distrikt mithalten, diese manchmal sogar deutlich übertreffen.
Die Mitgliederentwicklung der AfA, damit meine ich solche Genossinnen und Genossen, die sich aktiv am Geschehen beteiligen, war gegen den Trend und trotz aller Einschränkungen, die Corona mit sich brachte, sehr positiv: Wir sind gewachsen. Stellvertretend nenne ich hier Namen wie Ulf Thomas Grimm, Kevin Klahn, Steffen Fenchel und Bärbel Bartels, die nunmehr die Reihen der Harburger AfA verstärken. Diese Entwicklung freut mich persönlich sehr.
Inhaltlich startete der Kreisvorstand in seine Arbeit, indem wir „tabula rasa“ machten: Was können wir tun, was wollen wir tun und wann wollen wir’s angehen? Als stets gern gesehenen Gast hatten wir dabei gute Unterstützung durch unseren Bundestagsabgeordneten Metin Hakverdi, insbesondere, wenn es um Fragen der Vernetzung zwischen SPD und engagierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ging. Damit ging im Frühjahr 2021 auch eine intensive Beschäftigung mit dem Zukunftsprogramm der SPD einher.
Am 1. Mai 2021 unterstützten wir den Harburger DGB bei der Ausrichtung seiner Maikundge-bung auf dem Harburger Rathausplatz, indem wir Ordner stellten. Es war kein ganz so schönes Erlebnis, dem Deutschen Gewerkschaftsbund an dieser Stelle in entscheidender Weise unter die Arme zu greifen, um dann von einigen der dortigen Redner mit unsachlichen und teilweise schlichtweg unwahren Behauptungen über die SPD vorgeführt zu werden. Manche alten Knacker schnallen es eben einfach nicht und schlagen immernoch dieselben Schlachten wie vor zwanzig Jahren, der Zeit der Agenda-Politik unter Gerd Schröder. Wer hier wirklich Freund ist und wer Feind, das scheint einigen noch immer nicht in den Schädel zu wollen; allzu lieb sind ihnen inzwischen die üblichen Feindbilder. Der DGB kann indes nicht für jedes Wort, das ein Redner spricht, verantwortlich gemacht werden. Inzwischen hat sich das Verhältnis zum Harburger DGB auch wieder deutlich entspannt.
Im Anschluss an die DGB-Veranstaltung machten wir für all jene, die wegen Corona nicht an der genannten Kundgebung teilnehmen wollten, einen „virtuellen 1. Mai“ in Kooperation mit unserer Schwester-AfA aus Bergedorf. Als geladene Gäste, als Redner konnten wir Metin Hakverdi gewinnen sowie Yavuz Daşkin von der DGB-Jugend, was mich sehr gefreut hat: Es war und ist mir näm-lich persönlich ganz wichtig, auch mit der Gewerkschaftsjugend stärker ins Gespräch zu kommen. Hier hat die AfA häufig und auf eigentlich allen Ebenen manchmal ihre Schwierigkeiten, denn es ist ja klar: Bei jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konkurriert die AfA mit den Jusos. Wobei man ja das eine tun kann, ohne das andere zu lassen, wie unsere Runde hier auch glänzend unter Beweis stellt.
Später im Mai 2021 beschäftigte uns die Frage, ob und in welcher Form eine Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Das ist eine außerordentlich komplexe Thematik und uns wurde schnell klar: Ganz so einfach ist das nicht. Vor allem unser Genosse Sven Hey arbeitete sich tief in das Thema ein und verfasste einen Antrag dazu, den der AfA-KV einstimmig beschloss und der auf der kommenden Kreisdelegiertenversammlung am 26. Juni behandelt wird.
Natürlich ließ uns auch der Bundestagswahlkampf 2021 keine Ruhe, bevor im Oktober 2021 be-gannen, uns intensiver mit der Schifffahrtsindustrie und einem drohenden Werftensterben in Hamburg zu beschäftigen. Anlass dazu bot die Lage bei der Traditionswerft Pella-Sietas, die zu jener Zeit mit Verschlickungsproblemen auf ihrem Werksgelände zu kämpfen hatte. Wir hatten dazu erfreulicher Weise den Betriebsratsvorsitzenden von Pella Sietas zu Gast und natürlich un-seren Genossen Hasmet Düzgüner, der lange bei Sietas tätig war. Wir forderten im Anschluss ve-hement: Der Schlick muss weg! Zu jenem Zeitpunkt war noch nicht klar, wie tief der Karren bei Sietas tatsächlich in besagtem Schlamm, im Dreck steckte und das durch russisches Missmanagement die Werft wenige Monate danach vor dem Aus stand. Fast unverzüglich folgten darauf Hiobsbotschaften von Blohm & Voss, das von seinem Eigentümer Lürssen systematisch ausgeblutet und abgewickelt wurde und wird. Viele Fragen traten daraufhin bei uns auf: Wie kann es bitteschön sein, dass eine Krake wie Lürssen ein de facto um-fassendes Werft-Imperium zusammenstückeln konnte, ohne an kartellrechtliche Grenzen zu stoßen? Warum lassen es staatliche Stellen, allen voran die Bundesmarine zu, dass vergebene Aufträge nach Gutdünken nachträglich an billige Standorte in Polen oder anderswo verschoben werden? Wir stellen diese Fragen und wir stellen sie vehement. Das ist nicht immer bequem. Es ist indes nicht unsere Aufgabe als AfA, ein stets kuscheliger und netter Quatschclub zu sein.
So ging das Jahr vorbei. Christdemokratische Vorstöße zu einer „sogenannten“ Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nahmen wir im Januar zum Anlass, uns mit der arbeitspolitischen Situation im Medienbetrieb zu beschäftigen. Fast zeitgleich hatte die britische Regierung beschlossen, die BBC – das direkte Vorbild unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks also – de facto abzuschaffen, bzw. bis zur Unkenntlichkeit umzubauen, was uns in dieser Themensetzung sehr bestärkte. Zu Gast hatten wir dabei Lars Hansen vom Hamburger Abendblatt, der bei ver.di mit medienpolitischen Fragen befasst ist und natürlich konnte Steffen Fenchel vom Landesstudio des ZDF auch eine ganze Menge wertvoller Details beitragen. Wir kritisieren scharf den Trend zu freiberuflichen Arbeitsverhältnissen im Rundfunk, die sich längst nicht mehr auf Journalistinnen und Journalisten beschränkt und bekennen uns vorbehaltlos zum System des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form; wir tun das auch als programmatischen Ansatz für zukünftige Partei- und Wahlprogramme unserer SPD.
Natürlich erschütterte auch uns im April diesen Jahres der Angriffskrieg der russischen Födera-tion auf die Ukraine. Wir nahmen das zum Anlass, als ersten Einstieg über die die sozial-, wirt-schafts- und arbeitspolitischen Folgen wechselseitigen Sanktionsgeschehens zu diskutieren; ein Thema, das uns gewiss auch in der kommenden Wahlperiode erhalten bleiben wird. Wir waren ferner damit befasst, wie sich russische Gewerkschaften gegenüber dem völkerrechtswidrigen Vorgehen der Regierung in Moskau positionieren. Die schon längst gleich geschalteten Mainstream-Gewerkschaften, angesiedelt unter dem Dach der sogenannten „Föderation der Unabhängigen Gewerkschaften Russlands“ – allein der Name ist schon Hohn! – stimmten erwar-tungsgemäß in den staatlich verordneten Jubel ein. Allein, das ist nicht alles: Der kleinere und tat-sächlich unabhängige Russische Gewerkschaftsbund, die „Konföderation der Arbeit Russlands“ (KTR) veröffentlichte schon kurz nach Kriegsbeginn ein mutiges Manifest, in dem sie die Einstel-lung der Kampfhandlungen und eine friedliche Beilegung des Konflikts wortgewaltig einforderten. Die Durchschlagskraft dieses kleinen Bundes ist natürlich eher gering, aber immerhin: Sie ist noch nicht ganz tot: Die freie Gewerkschaftsbewegung in Russland. Wir zeigten uns solidarisch mit den Russischen Kolleginnen und Kollegen, indem wir ihr Manifest in deutscher Übersetzung via Face-book veröffentlichten. Das war ein voller Erfolg: Tausende von Zugriffen auf das entsprechende Posting beweisen uns, dass wir an dieser Stelle zur exakt richtigen Zeit aktiv wurden. Unsere Gedanken sind selbstverständlich in erster Linie bei den Ukrainerinnen und Ukrainern in ihrem kriegszerstörten Land oder auf der Flucht. Sie sind aber auch bei jenen mutigen Russinnen und Russen, die sich noch immer dem Diktator und seinem bizarren Regime mutig entgegenstellen. Auch ihnen gilt unsere vollumfängliche Solidarität.
Diese Wahlperiode kam mit dem 1. Mai 2022 zu einem wunderbaren Ende: Die AfA organisierte auf dem Harburger Rathausplatz – Dreh- und Angelpunkt der diesjährigen DGB-Veranstaltungen – einen Infostand und wir hatten eigentlich alles auf den Straßen, was das Herbert-Wehner-Haus an Materialien hergab: Jede Fahne, die sich noch halbwegs an ihrer Stange halten konnte sowie selbst hergestellte Schilder mit unseren politischen Forderungen führten dazu, dass rund fünfzig anwesende Genossinnen und Genossen wirkten wie 200. Es gelang uns, eine gewisse sozialdemo-kratische Dominanz herzustellen in unserem kleinen Fahnenmeer und in unserer Runde am Info-tisch, an dem zwar Harburger Themen dominierten – etwas abseits echter AfA-Thematik – aber dennoch eine ganze Reihe wertvoller Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt werden konnten.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es uns trotz der teils etwas ungünstigen Bedingun-gen gelang, unsere politische Basisarbeit nicht nur fortzusetzen, sondern noch deutlich auszubau-en. Gestattet mir an dieser Stelle – und damit komme ich zum Schluss – ein paar persönliche Worte: Mein herzlicher Dank gilt Euch allen, liebe Genossinnen und Genossen, die ihr die AfA in den vergangen zwei Jahren gerockt habt. Ganz besonders gilt mein Dank Daniel Kühn, meinem bisheri-gen Stellvertreter und Jörg Schulz, der schon sehr lange Schriftführer und auch Kreisvorsitzender der AfA war. Euer beider Arbeit hat mir den Job einfach gemacht. Ihr habt Euch beide entschieden, für Eure bisherigen Positionen nicht mehr zu kandidieren, bleibt uns aber als Beisitzer-Kandidaten erhalten. Darüber freue ich sehr. In diesem Sinne blicke ich mit einem Lächeln sowohl auf die vergangene Wahlperiode als auch auf die kommende. Dankeschön!
Arne Thomsen
Antrag. COVID19 als Berufskrankheit
Prüfantrag auf Anerkennung der durch das SARS-CoV-2 Virus ausgelösten COVID-19 Erkrankung durch Versicherungsträger als Berufskrankheit
Forderung:
- Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im Bundestag auf, die Anerkennung einer durch die beruflich ausgeübten Tätigkeiten erworbene Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus und die dadurch ausgelöste COVID-19 Erkrankung und einhergehender Spätfolgen als Berufskrankheit durch die entsprechenden Versicherungsträger zu prüfen und nach erfolgreicher Prüfung unter der BK-Nummer 3101 in der Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zu ergänzen.
- Als besonders durch eine berufsbedingte Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus gefährdete Berufsgruppen zu definieren sind jene, die eine zwangsläufige Auseinandersetzung mit bestätigten Infizierten erfordern (medizinisches Personal/ Pflegepersonal).
Sachverhalt:
Während der pandemischen Situation in Deutschland war es notwendig Betriebe, die der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems dienen offen zu halten, um der medizinischen Versorgung der Bevölkerung nachzukommen. Die damit verbundenen Berufsgruppen (Pflegekräfte im Gesundheitssystem und weiteres medizinisches Personal) waren und sind einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt, da ihre Tätigkeiten einen direkten Kontakt mit bestätigten Infizierten mit dem SARS-CoV-2 Virus beinhalten. Da eine Infektion auch unter Wahrung der Hygieneregeln zum Eigenschutz nicht garantiert ausgeschlossen, sondern die Ansteckungsgefahr nur eingeschränkt werden kann, besteht hier ein berufsbedingtes, erhöhtes Risiko für eine Erkrankung an COVID-19 bzw. langfristige, zeitlich nicht absehbare Folgeschäden („long COVID“, Chronisches Erschöpfungssyndrom, etc.). Die Deklaration eines Infektionsgeschehens als „Arbeitsunfall“ ist aufgrund der unwahrscheinlichen Aufklärung des Infektionshergangs jedoch unzulänglich. Die Herstellung routinierter Vorkehrungsmaßnahmen und die Etablierung von Hygieneplänen zum Eigenschutz (inkl. der Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken) hat das Personal im Besonderen zu Beginn der Pandemie einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt.
Ärzt/innen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet Verdachtsfälle auf vorliegende Berufskrankheit anzuzeigen, jedoch ist eine Erfassung der Symptomatik als Berufskrankheit in der BK-Liste der DGUV notwendig. Um Personal zu schützen das in den beschriebenen Bereichen tätig ist, ist eine Prüfung zur Aufnahme der COVID-19 Erkrankung als Berufskrankheit dringend notwendig.
Laut dem Robert-Koch-Institut, welches deutschlandweit mit der Erfassung und Bewertung der SARS-CoV-2 Infektionen befasst ist, sind Stand 18.06.2021 bei Tätigen in Einrichtungen nach „§23 IfSG (z.B. Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdienste)“ insgesamt 90.112 COVID-19-Fälle gemeldet worden . Diese Gruppe beinhaltet die meisten Infektionen unter den „Einrichtungen mit besonderer Relevanz für die Transmission von Infektionskrankheiten“ . Die in diesen Einrichtungen Tätigen benötigen eine besondere Absicherung im Falle einer durch die Tätigkeit entstandenen SARS-CoV-2 Infektion und möglichen Langzeitfolgen.